Berufspraktische Tätigkeit
Praktikumsamt des Departments EEI
Die berufspraktische Tätigkeit soll Einblicke in die Organisation und soziale Struktur eines Industriebetriebs geben sowie an die berufliche Tätigkeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren heranführen.
Für das Bestehen des Bachelor-Studienganges ist eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 8 Wochen nachzuweisen. Die Richtlinien für das Praktikum haben wir in diesem pdf für Sie zusammengestellt. Bitte laden Sie die Praktikums-Unterlagen online hoch, damit wir sie prüfen können. Hier geht es zum Praktikumstool.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eei.tf.fau.de/studium/praktikumsamt/.